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Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zu den Veranstaltungen oder auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich. Zulassungen erfolgen nur in Schriftform.
Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen in den Branchen festgestellt, die dem Veranstalter nach dem Gestaltungswillen wichtig sind, kann der Veranstalter geeignete Geschäfte anwerben und in die Bewerbungsliste aufnehmen.
Wenn auf Bewerbungen
- zur Frühjahrsmesse bis zum 30. Januar 2011 und,
- zur Herbstmesse bis 28. Februar 2011 keine Vertragszusage eingeht,
gilt dies als Ablehnung.
Bewerbungen schriftlich an die
Veranstaltungsgesellschaft selbständiger Gewerbetreibender GmbH,
Neuer Sülzeweg 92,
39128 Magdeburg,
Tel.: (0391) 25 26 214,
Fax (0391) 25 26 224,
E-Mail: info@volksfeste-magdeburg.de
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